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Allgemeines
(1) Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten erforderlich werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 3° (5,2 %) notwendig sein.
(2) Folgende konstruktive Maßnahmen können einzeln oder kombiniert angewendet werden:
- Sicherung der Dachbahnen am oberen Rand durch versetzte Nagelung mit 50 mm bis max. 100 mm Nagelabstand
- Befestigung unter Verwendung von Metallbändern
- Durchziehen der Bahnen über den First und kopfseitige Befestigung
- Einbauen von Stützkonstruktionen zur Fixierung von Dämmschichten und Abdichtungslagen
- Einbauen von zusätzlichen Nagelleisten bei nicht nagelbarem Untergrund
- Mechanische Befestigung in der Fläche, z. B. mit Befestigungselementen
(3) In Bezug auf die Abdichtung können zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich werden:
- Verwendung von Polymerbitumenbahnen
- Verwendung von standfester Klebemasse oder anderer geeigneter Kleber
- Verwendung von Bahnen mit hoher Zugfestigkeit (z. B. mit Glasgewebe- oder Polyestervlies-Einlage)
- Verlegung der Bahnen in Gefällerichtung
- Unterteilen der Bahnenlängen
- Bahnenteilung im Übergangsbereich wegen unterschiedlicher Verhältnisse durch starke Erwärmung infolge Sonneneinstrahlung und Schattenwirkung, z. B. bei Shedflächen

