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Allgemeines

(1) Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten erforderlich werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 3° (5,2 %) notwendig sein.

(2) Folgende konstruktive Maßnahmen können einzeln oder kombiniert angewendet werden:

  • Sicherung der Dachbahnen am oberen Rand durch versetzte Nagelung mit 50 mm bis max. 100 mm Nagelabstand
  • Befestigung unter Verwendung von Metallbändern
  • Durchziehen der Bahnen über den First und kopfseitige Befestigung
  • Einbauen von Stützkonstruktionen zur Fixierung von Dämmschichten und Abdichtungslagen
  • Einbauen von zusätzlichen Nagelleisten bei nicht nagelbarem Untergrund
  • Mechanische Befestigung in der Fläche, z. B. mit Befestigungselementen

(3) In Bezug auf die Abdichtung können zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich werden:

  • Verwendung von Polymerbitumenbahnen
  • Verwendung von standfester Klebemasse oder anderer geeigneter Kleber
  • Verwendung von Bahnen mit hoher Zugfestigkeit (z. B. mit Glasgewebe- oder Polyestervlies-Einlage)
  • Verlegung der Bahnen in Gefällerichtung
  • Unterteilen der Bahnenlängen
  • Bahnenteilung im Übergangsbereich wegen unterschiedlicher Verhältnisse durch starke Erwärmung infolge Sonneneinstrahlung und Schattenwirkung, z. B. bei Shedflächen