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Allgemeines
Die Lagesicherung von Flachdächern erfolgt durch
- Verklebung
- mechanische Befestigung
- Auflast.
Die Art der Lagesicherung muss geeignet sein, die auf sie einwirkenden Windlasten aufzunehmen und ihnen entgegenzuwirken. Sie muss in Art und Umfang ausreichend bemessen sein. Die für die Lagesicherung der Dachabdichtung erforderlichen Maßnahmen sind bei der Planung festzulegen.
Während der Bauphase darf der Geschwindigkeitsstaudruck nach Tabelle 26 vorübergehend abgemindert werden.
Tabelle 26: Abgeminderter Geschwindigkeitsdruck für vorübergehende Zustände, Auszug aus Tabelle 1 DIN 1055-4:2005-03*


- * Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.
Erfolgt die Sicherung der Abdichtung gegen Abheben durch Windkräfte allein oder zusätzlich zur Verklebung durch
- Nagelung oder Metallbandbefestigung
- Befestigung mit Schrauben, Haltetellern und/oder Dübeln
sollen die Dachabdichtungsbahnen, die mechanisch befestigt werden, Trägereinlagen aus Glasgewebe, Polyestervlies oder Kombinationsträger mit gleichwertigen Eigenschaften haben.
Die nachfolgenden Tabellen 27 bis 31 gelten für nicht schwingungsanfällige, geschlossene Gebäude im Binnenland und in nicht exponierter Lage bis zu einer Gebäudehöhe von 25 m.

