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Allgemeines

(1) Dachdurchdringungen sind durch planerische Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst in Sammelschächten zusammenzufassen. Sie können mit Klebe- oder Klemmflanschen ausgeführt werden. Die Einklebefläche der Klebeflansche muss mind. 120 mm breit sein und ggf. mit Voranstrich versehen werden. Die aufgeklebte Abdichtung sollte mind. 10 mm vor der Aufkantung enden. Metallklebeflansche sind zu säubern und zu entfetten.

Außerdem soll bei der Planung berücksichtigt werden, dass Aggregate und Aufständerungen auf ausreichend druckverteilenden Schutzschichten gesetzt werden. Ist dies nicht möglich, so sind Aggregate auf Stützen aufzusetzen. Sie müssen einen geschlossenflächigen, rechteckigen oder runden Querschnitt aufweisen.

Der Abstand zwischen Oberkante der Abdichtung und Unterkante des Aggregats soll möglichst 0,75 m nicht unterschreiten.

Oberhalb der hochgeführten Abdichtung ist an der Stütze ein wasserabweisendes, dicht angeschweißtes Blech anzubringen.

(2) Bei Dachdurchdringungen soll der Abstand der Außenkanten der Klebeflansche untereinander und zu anderen Details mind. 300 mm betragen, damit die jeweiligen Anschlüsse fachgerecht hergestellt werden können.

(3) Estriche und Plattenbeläge dürfen nicht direkt an Durchdringungen anschließen. Sie müssen durch eine mind. 20 mm breite Fuge von diesen getrennt sein, damit der Anschluss der Dachabdichtung oder die Durchdringung selbst durch temperaturbedingte Bewegungen des Belags nicht gefährdet wird.

(4) Bei Dachneigungen < 2 % (< 1,2°) und bei Dächern der Anwendungskategorie K2 sollten die Anschlussflansche durch geeignete Maßnahmen, z. B. Dämmplatten, 0,5 m x 0,5 m x 0,05 m, aus der wasserführenden Ebene herausgehoben oder eingeschäumte Manschetten aus Polymerbitumenbahnen verwendet werden.