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Allgemeines

(1) Jede Dachfläche mit einer in das Gebäude abgeführten oder am Gebäude verlaufenden Entwässerung muss mind. einen Ablauf und einen Notüberlauf mit freiem Abfluss über die Gebäudefassade erhalten. Planung und Bemessung erfolgen nach DIN 1986-100 .

(2) Innenliegende Dachentwässerungen hat der Planer an Tiefpunkten der Dachfläche anzuordnen, z.B. Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung.