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Allgemeines

(1) Bei Dachdeckungen mit Bitumenschindeln können folgende Kehldeckungen ausgeführt werden:

  • wechselseitig durchgedeckte Kehle
  • einseitig durchgedeckte Kehle
  • Verfahren mit offener Kehle/unterlegte Kehle

(2) Für wechselseitig gedeckte Bitumenschindelkehlen und eingebundene Bitumenschindelkehlen muss die Kehlsparrenneigung in Abhängigkeit von Schindelform und Deckart mindestens der Regeldachneigung nach Tabelle 19 entsprechen.
Für unterlegte Kehlen ist eine Kehlsparrenneigung von mind. 30° erforderlich.

(3) Bei Unterschreitung der Kehlsparrenneigung ist eine wasserdichte Ausführung erforderlich, z. B. mit beschieferter Polymerbitumenbahn und geklebtem Anschluss der Deckung.