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Allgemeines
(1) Die Verschneidungslinie einer Dachfläche mit einem aufgehenden Bauteil, z. B. Wand, Schornstein oder Gaubenwange, ist ein Anschluss.
(2) Der obere Anschluss am aufgehenden Bauteil ist regensicher, z. B. mit einer Kappleiste, auszuführen.
(3) Anschlüsse an aufgehende Bauteile können mit Metall ausgeführt werden.

