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Allgemeines

Bei der Planung und Ausführung von Dächern sind die bauphysikalischen Beanspruchungen konstruktiv und materialtechnisch zu berücksichtigen.

Dazu zählen insbesondere der Wärmeschutz, Tauwasserschutz und Luftdichtheit.

Für den Wärmeschutz bei Dächern sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Sicherung eines behaglichen Raum- und Arbeitsklimas
  • Schutz der Baukonstruktion vor Schäden durch Temperaturspannungen und Tauwasserbildung
  • Schutz vor vermeidbaren Energieverlusten bei der Beheizung bzw. Kühlung der Gebäude
  • Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen (DIN 4108-7 und EnEV 2009)

Planungs- und Bemessungsgrundlage für den Mindestwärmeschutz von Gebäuden, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, ist die DIN 4108 und die Verordnung über Energie sparenden Wärmeschutz und Energie sparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV vom 1.10.2009).

Die Energieeinsparverordnung 2009 ist in 7 Abschnitte unterteilt und enthält 11 Anlagen. Es wurden eine Reihe von Änderungen gegenüber der EnEV 2007 aufgenommen, die zum Großteil auch die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk betreffen. Die wesentlichen Punkte werden nachfolgend behandelt.