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Anforderungen
(1) Dachabdichtungen müssen das Eindringen von Niederschlagswasser in das zu schützende Bauwerk verhindern.
(2) Die Art der Stoffe, die Anzahl der Lagen und deren Anordnung sowie das Verfahren zur Herstellung der Dachabdichtung müssen in ihrem Zusammenwirken und unter Berücksichtigung der Bewegungen der Unterlage die Funktion der Dachabdichtung sicherstellen. Ihre Eigenschaften dürfen sich unter den üblichen Bedingungen, denen Dachabdichtungen nach Lage, Ort und Aufbau zur Zeit der Planung unterliegen, nicht so verändern, dass die Funktion und der Bestand der Dachabdichtung wesentlich beeinträchtigt werden.
(3) Dachabdichtungen müssen wasserdicht mit Durchdringungen wie Dachabläufen, Lichtkuppeln etc. verbunden und an aufgehende Bauteile angeschlossen werden.
(4) Dachabdichtungen müssen die auf sie einwirkenden, planmäßig zu erwartenden Lasten auf tragfähige Bauteile weiterleiten. Kräfte parallel zur Abdichtungsebene dürfen jedoch nicht in die Abdichtung eingeleitet werden.
(5) Dachabdichtungen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass sie bei den zu erwartenden Temperaturen von –20 °C bis +80 °C funktionsfähig bleiben.
(6) Die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Dachabdichtung wird beeinflusst durch:
- die Dachneigung
- die Art der Beanspruchung
- die Auswahl der Stoffe
- die Art des Einbaus und gewählter Zusatzmaßnahmen
- die Wartung.
(7) Auf Dachflächen mit einer Dachneigung unter 3° (ca. 5,2 %) muss – bedingt durch zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Fläche, der Dicke der Werkstoffe, durch Überdeckungen und Verstärkungen – mit behindertem Wasserablauf und Pfützenbildung gerechnet werden. Der erhöhten Beanspruchung, z. B. durch Schmutzablagerungen und langsam ablaufendes bzw. verbleibendes Niederschlagswasser, ist Rechnung zu tragen (siehe Kapitel Instandhaltung).


