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Anwendungsbereich und Zweck
Diese Kapitel regeln Abdichtungen von erdberührten Bauteilen, horizontalen oder geneigten Flächen im Freien und Abdichtungen von Nassräumen mit kaltselbstklebenden, kunststoffmodifizierten Bitumen-Dichtungsbahnen mit Trägereinlagen gegen Bodenfeuchtigkeit, nichtdrückendes und von außen drückendes Wasser.
Die Verlegerichtlinie bildet die Basis für Planung, Ausführung und Abnahme. Sie dient damit:
a) als Grundlage für Planung von Abdichtungen mit kaltselbstklebenden, kunststoffmodifizierten Bitumen-Dichtungsbahnen mit Trägereinlage (im weiteren Verlauf nur noch KSK-Trägerbahnen genannt).
b) der Erhöhung der Verarbeitungssicherheit (Ausführungssicherheit).
c) als Grundlage zur Beurteilung und Abnahme von ausgeführten Abdichtungen mit KSK-Trägerbahnen.
Bei der Ausführung von Abdichtungsarbeiten mit KSK-Trägerbahnen unter Einbeziehung der VOB/B ist darauf zu achten, dass gemäß der ATV DIN 18336 besondere Maßnahmen bei Witterungseinflüssen, die sich nachteilig auf die Abdichtung auswirken können, erforderlich werden.

