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Anwendungskategorie K1
(1) Dachabdichtungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden, sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen. Voraussetzung ist, dass eine Mindestneigung der Abdichtungsebene von 2 % (1,2°) eingehalten wird.
(2) Für Dächer und/oder Dachbereiche mit einem Gefälle < 2 % (< 1,2°) gelten für die Dachabdichtung hinsichtlich der Stoffauswahl die Bemessungsregeln für die Anwendungskategorie K2 (siehe DIN 18531-3, Abschnitt 4).

