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Ausführung der Dachabdichtung
(1) Dachabdichtungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Diese sind entsprechend den Gegebenheiten zum Ausführungszeitpunkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Solche Witterungsverhältnisse sind z. B. Temperaturen unter + 5 °C, Feuchtigkeit, Nässe, Schnee und Eis oder scharfer Wind (s. auch VOB/C DIN 18338).
(2) Dachabdichtungen aus Bitumenbahnen und Polymerbitumenbahnen können sowohl einlagig als auch mehrlagig hergestellt werden. Detailausbildungen und gefällelose Bereiche sind generell mindestens zweilagig herzustellen. Werden Dachabdichtungen mehrlagig ausgeführt, so sind die Lagen untereinander vollflächig zu verkleben und im Versatz anzuordnen.
(3) Die Wahl der Bahnentypen bzw. Bahnensorte richtet sich nach der zu erwartenden Beanspruchung der Dachabdichtung aus:
- Witterung
- Gefälle
- Nutzung des Daches
- Art und Dicke der Dämmschicht
- Bewegungen der Unterkonstruktion (Stahltrapezprofile, Fertigteile, großformatige Fertigteile etc.)
(4) Die Kaschierlage von Dämmbahnen gilt als Lage mehrlagiger Abdichtungen, wenn die Lieferlänge mind. 2,50 m beträgt und die Anforderungen nach Kapitel Bemessung Punkt I und Dachabdichtungen der Anwendungskategorie K1 für Dachneigungen >= 2 % (>= 1,2°) Punkt II erfüllt werden.
(5) Bitumenbahnen mit Metallband- bzw. Metall-Kunststoff-Verbundeinlage sind zulässig unter Dachbegrünungen und schwerer Auflast. Sie sollen nicht für längere Zeit ungeschützt der freien Bewitterung ausgesetzt werden.
(6) Bitumenbahnen mit Rohfilzträger dürfen in Dachabdichtungen nicht verwendet werden.
(7) Bei Verwendung von Plastomerbitumenbahnen im Schichtenverbund sind die Verarbeitungshinweise der Hersteller zu beachten. Abdichtungen mit diesen Bahnen sind systemgerecht herzustellen. Plastomerbitumenbahnen werden im Schweißverfahren verarbeitet.

