Ausführungshinweise

Ausführungshinweise

Je nach Oberflächenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes ist unterhalb der Abdichtungsebene eine entsprechend wirksame Schutzlage oder Schutzschicht anzuordnen.

Die Verlegung der Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung erfolgt vorzugsweise vom tiefsten Bereich des Baugrundes beginnend. Anschließend sollten die Bahnen auf den Böschungsbereichen von unten nach oben eingebaut werden.

Im Bereich der Böschungen kann eine zusätzliche mechanische Befestigung notwendig sein. Dies kann z. B. mit Erdankern erreicht werden.

Die Abdichtung ist mind. 100 mm über Oberkante Bemessungswasserstand zu führen und in Abhängigkeit von der geplanten nutzungsbedingten Randausbildung zu verwahren, z. B. durch/mit Anschlussprofil, Ortbeton, Betonfertigteile, Ringgraben/Einbindegraben.

Übergänge, Anschlüsse und Durchdringungen an Gebäude und Einbauteile müssen so hergestellt sein, dass das Eindringen von Wasser verhindert wird. Beanspruchungen aus planmäßigen Baugrund- und Bauteilbewegungen und Wasserdruck müssen schadlos aufgenommen werden. Die Übergänge, Anschlüsse und Durchdringungen sind so anzuordnen, dass die Abdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann.

Bei Anschlüssen an Gebäudeteile ist die Abdichtung mind. 300 mm über den maximalen Wasserstand hochzuführen und zu fixieren.

Zum dauerhaften Schutz der Abdichtungen gegen schädigende statische, dynamische, thermische und nutzungsbedingte Einflüsse sollte auf der Abdichtung eine Schutzschicht angeordnet werden. Die Schutzschicht selber darf die Abdichtung nicht beschädigen, z. B. durch Bewegungen oder Verformungen.

Die weitreichenden Anforderungen an die baulichen Erfordernisse und die konstruktiven Ausführungen im Bereich von Durchdringungen, Übergängen, An-und Abschlüssen, sowie im Bereich von Schutzmaßnahmen und Schutzschichten regelt DIN 18195 Teil 9-10 und ist zu beachten.