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Bemessung des U-Werts an der dünnsten Stelle des Bauteils
Der Bemessungswert des Wärmedurchlasswiderstandes am tiefsten Punkt der neuen Dämmschicht muss den Mindestwärmeschutz von Rmin von 1,20 m²·K/W entsprechend DIN 4108-2:2003-07 haben. Dies entspricht bei Verwendung eines Dämmstoffes der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 einer Dämmstoffdicke von ca. 50 mm. Bei Verwendung anderer Dämmstoffe mit anderen Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG) sind die Dicken entsprechend anzupassen.
Für Bauteile mit einer geringeren flächenbezogenen Gesamtmasse als 100 kg/m² gelten höhere Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Der Wärmedurchlasswiderstand der Konstruktion muss dann mind. Rmin > 1,75 m² · K/W betragen.
Tabelle 22: Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen (aus DIN 4108-2:2003-07)*


- a Erhöhter Wärmedurchlasswiderstand wegen Fußkälte
* Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.
Der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf ist nach den anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. In der DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03 sind Musterlösungen für die Ausführung verschiedener Details aufgezeigt. Sie sollten auch bei Sanierungsobjekten beachtet werden, um mögliche Förderungen und Zuschüsse nicht unmöglich werden zu lassen.
Für den ausführenden Handwerker besteht vom Grundsatz her eine Mitwirkungs- und Hinweispflicht, um Bauteile und Bauteilschichten in Dachaufbauten energetisch richtig zu planen und auszuführen.

