HOME Technische Regeln Flachdach Industriebaurichtlinie › Durchdringungen

Durchdringungen

Bei Durchdringungen wird unterschieden zwischen kleinen, mittleren und großen Durchdringungen.

Um die Durchdringung herum ist die Wärmedämmung in einer Fläche von mind. 1,00 m x 1,00 m aus A1-Dämmmaterial herzustellen. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüller (Sickenfüller) abzuschotten.

Mittlere oder große Durchdringungen werden in der Regel mit Aufsetzkränzen hergestellt. Aufsetzkränze können aus verschiedenen Materialien bestehen, in verschiedenen Arten auf der Dachunterkonstruktion aufgesetzt und unterschiedlich eingedichtet werden.

Bei Holzbohlenrahmen ist an der Innenseite eine Stahlzarge anzuordnen und um den Bohlenkranz eine Wärmedämmung, A1, in einer Breite von mind. 0,50 m zu verlegen. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüller abzuschotten. An der Innenseite ist die Holzbohle mit einem gekanteten Stahlblech, mind. 2 mm dick, zu bekleiden.

Der Anschluss der Dachabdichtung, zweilagig, ist mit einer Polymerbitumen-Schweißbahn als Oberlage fachgerecht herzustellen. Die Bahn muss die Brandprüfung BRoof (t3) nach [[DIN V ENV 1187|DIN V ENV 1187 Prüfverfahren zur Beanspruchung von Bedachungen durch Feuer von außen]], Prüfverfahren 3, bestanden haben. Sie ist in einer Breite von mind. 0,50 m herzustellen.

Wird eine Polymerbitumen-Schweißbahn, geprüft nach [[DIN 4102-7|DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 7: Bedachungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen]] (harte Bedachung) verwendet, so ist um die Durchdringung ein mind. 0,50 m breiter Kiesstreifen aus einer Gesteinsschüttung aus Kies 16/32, in einer Höhe von 0,05 m, aufzubringen.