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Erneuerung der Dachabdichtung
(1) Ist die Dachabdichtung im Gegensatz zu den darunter liegenden Schichten nicht mehr funktionsfähig und ist ein ausreichendes Gefälle zur Ableitung des Niederschlagswassers vorhanden, kann sie nach entsprechender Vorbereitung, wie unter Kapitel Vorbereitende Maßnahmen beschrieben, erneuert werden.
(2) Die vorhandene alte Dachabdichtung kann dabei auf dem Dach verbleiben, wenn sie sich im Schichtenaufbau nicht schädigend auswirken kann. Abhängig vom Ergebnis der Bestandsaufnahme sind ggf. Trenn- und/oder Ausgleichsschichten erforderlich. Die Funktion der Ausgleichsschicht kann auch von einer zusätzlichen Wärmedämmung übernommen werden.

