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Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen
Die Forderung nach Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen gilt für unbelüftete und belüftete Dächer.
Die raumseitig von der Wärmedämmung liegende Luftdichtheitsschicht muss Luftströmungen (Konvektion) durch Bauteile und an Anschlüssen von Durchdringungen verhindern.
Bei der Herstellung der Luftdichtheitsschicht muss auf eine sorgfältige Verarbeitung geachtet werden. Schon bei der Planung sind gewerkeübergreifende Abstimmungen aller am Bau beteiligten Handwerker zur Erreichung einer funktionierenden Luftdichtheitsschicht notwendig.
Mauerwerk und Betonbauteile
- Bauteile aus Beton und Mauerwerk mit Putz gelten als luftdicht.
Plattenmaterial
- Holzwerkstoffe, Gipsfaser- oder Gipskarton, Bauplatten und Faserzementplatten sind luftdicht. Fugen und Anschlüsse an Durchdringungen sind so zu planen, dass sie dauerhaft luftdicht angeschlossen werden können (Elektro-Rohrinstallation, Lüfterrohre).
Stahltrapezprofile
- Stahltrapezprofile sind aufgrund der Stöße und Überlappungen nicht ausreichend luftdicht.
Durch die Luftdichtheitsschicht wird der Abfluss von Heizenergie vermindert. Ebenso kommt es in der kalten Jahreszeit bei Luftströmungen (Konzentration im Bereich der Außenbauteile) zu erheblichem Tauwasserausfall. Hierdurch werden sowohl die tragende Konstruktion als auch Wärmedämmstoff und andere Baustoffe stark geschädigt. Es kann zu abtropfendem Wasser kommen.
Luftdichtheitsschichten bei Flachdächern mit luftdurchlässiger Unterkonstruktion, besonders bei Stahltrapezprofilen, lassen sich aufgrund ihrer bekannten und bewährten handwerksgerechten Fügetechnik am leichtesten mit Polymerbitumenschweiß- bzw. Kaltselbstklebebahnen herstellen.
Diese Werkstoffe lassen sich an Anschlüssen und Durchdringungen leicht verarbeiten. Die Verfahrens- und Verlegetechniken haben sich seit Jahrzehnten bewährt. Zusätzliche Dichtbänder, Anpressplatten und Schienen sind nicht erforderlich.

