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Grundsätzliche Anforderungen an die Planung
(1) Bei der Planung des Bauwerks, seiner Dachkonstruktion und der Dachabdichtung sind die Voraussetzungen für eine fachgerechte Anordnung und Ausführung zu schaffen. Die Beanspruchungs- und Einflussgrößen, die für die Funktion und den Bestand des Dachaufbaus von Bedeutung sind, müssen bereits dabei sowie bei der Auswahl der Stoffe berücksichtigt werden. Dabei ist die Wechselwirkung zwischen der Dach ab dichtung und den darunter- bzw. darüberliegenden Schichten zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Beanspruchung der Abdichtung durch entsprechende konstruktive Maßnahmen in zulässigen Grenzen zu halten.
(2) Die Art der Dachabdichtung und ihre Bemessung ist von dem gewählten Dachaufbau (z. B. nicht belüftet oder belüftet) von der Unterkonstruktion, von der Beanspruchung und Nutzung des Bauwerks abhängig. Einzelangaben siehe [[DIN 18531-3|DIN 18531 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen]]. Die Auswahl der Stoffe erfolgt nach [[DIN 18531-2|DIN 18531 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer Teil 2: Stoffe]].
(3) Wärmedämmung, Dampfsperre und Luftdichtheitsschicht sind wesentliche Bestandteile des Feuchte- und Wärmeschutzes für das Bauwerk. Die Bemessung und Festlegung der Ausführungsart und Details der bauphysikalischen Funktionsschichten sind durch den Planer vorzunehmen.
(4) Dächer mit Abdichtungen müssen den bestehenden Brandschutzvorschriften für Bedachungen der Landesbauordnungen entsprechen. Zusätzlich sind die Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Stoffe einzuhalten.
(5) Für die Ableitung des Niederschlagswassers sind Dachabdichtungen grundsätzlich mit einem Gefälle von mind. 2 % (1,2°) zu planen. Das Gefälle kann durch die Tragkonstruktion, durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z. B. Estrich) oder eine Gefälledämmschicht erreicht werden.
(6) Dächer und/oder innenliegende Rinnen und Kehlen mit einem Gefälle unter 2 % (1,2°) erfordern auf Grund erhöhter Beanspruchung aus stehendem Wasser besondere Maßnahmen. Diese Flächen sollten vorzugsweise mit schwerem Oberflächenschutz versehen werden.
(7) Um Arbeitserschwernisse durch stehendes Wasser während des Arbeitsvorgangs auszuschließen, sollte die Unterlage mit einem Gefälle versehen werden.
(8) Entwässerungskehlen sollten zur Abführung des Oberflächenwassers ein ausreichendes Gefälle aufweisen.
(9) Anzahl, Größe und Art der Entwässerung und Notentwässerung müssen [[DIN EN 12056-3|DIN EN 12056-3 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung]] und [[DIN 1986-100|DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 100: Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12056]] entsprechen (mind. 2 Entwässerungspunkte je Dachfläche). Durch Bewegungsfugen (Fugentyp II) unterteilte Dachflächen müssen jeweils getrennt entwässert werden.
(10) Bewegungsfugen sind vom Planer vorzusehen und müssen in der Unterlage erkennbar sein (siehe auch [[DIN 18530|DIN 18530 Massive Deckenkonstruktionen für Dächer; Planung und Ausführung]] ).
(11) Übergänge zwischen Dachdecke und vorgehängter Fassade aus Fertigteilen können als Bewegungsfuge ausgebildet werden. Hier ist ein Abdichtungsanschluss über Hilfskonstruktion erforderlich.
(12) Befestigungsmöglichkeiten (z. B. Dübelleisten) für Bohlen, Konterlatten, Rinneneisen usw. sollen bauseits in ausreichendem Maße vorgesehen werden.
(13) Von gleicher Bedeutung ist, dass bei Planung und Ausführung von Dächern die bauphysikalischen Beanspruchungen konstruktiv und werkstoffgerecht berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere der Wärmeschutz, der Tauwasserschutz und die lastenunabhängigen Formänderungen der Dachdecke.
(14) Grundsätzlich sind die Belange der Arbeitssicherheit für die Ausführung der Dachabdichtung zu berücksichtigen (s. [[DIN 4426|DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung]] ).

