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Kaltverklebung
(1) Dampfsperrbahnen, Ausgleichsbahnen und Wärmedämmstoffe können mit Bitumen-Kaltklebemassen gemäß Kapitel Kaltklebemassen aus Bitumen oder Polyurethan-Klebstoffen gemäß Kapitel Klebstoff aus Polyurethan streifenweise aufgeklebt werden (siehe Tabelle 31). Bei der Verklebung von Ausgleichsbahnen auf lösemittelempfindlichen Dämmstoffen, wie z. B. Polystyrol mit lösemittelhaltigen Kaltklebemassen oder Klebstoffen, sind die Herstellervorschriften zu beachten.
(2) Die Längs- und Quernähte der Dampfsperr- oder Ausgleichsbahnen sind 80 mm breit zu verkleben oder zu verschweißen.
(3) Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

