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Lagesicherung durch Auflast
Auf Unterkonstruktionen, auf denen eine Verklebung oder eine zusätzliche Befestigung der Dachabdichtung nicht möglich ist, sind Auflasten erforderlich. Sie müssen den Windsoglasten nach DIN 1055-4 entsprechen und lagesicher sein.
Tabelle 30: Lagesicherung durch Auflasten


- * Berechnungsgrundlage DIN 1055-4:2005–03 cpe, 1 und Scharfkantige Traufe gemäß Tabelle 4, vereinfachte Geschwindigkeitsdrücke gemäß Tabelle 2; Teilsicherheitsbeiwert 1,5
** Kies 0,18 kN/1 cm Dicke
Auflasten können wie folgt hergestellt werden:
- Gesteinsschüttung aus Kies der Körnung 16/32 mm, Mindestdicke im Einbauzustand 50 mm
- Dachbegrünungen mit ausreichendem Flächengewicht im trockenen Zustand
- Plattenbeläge aus Betongehwegplatten oder gleichwertige Platten, mind. 400 mm x 400 mm x 40 mm, zur Abdeckung von Kies oder direkt auf einer Schutz- oder Trennlage verlegt
- Rasengittersteine auf Schutzlage verlegt und mit Kies verfüllt
- Betonplatten aus Ortbeton oder vorgefertigt, Ausführung nach statischen Erfordernissen bis max. 2,5 m x 2,5 m, ca. 100 mm dick, auf Schutz- oder auf zweilagiger Trennschicht (Gleitschicht) verlegt.
In Rand- und Eckbereichen können bei Schüttgütern Verwehungen auftreten. Dort empfiehlt sich die Verlegung von Platten, Pflastersteinen oder eine Kombination aus Kiesschüttung und Platten bzw. Rasengittersteinen.
Tabelle 31: Ausführungsbeispiele für Gebäude bis 25 m Höhe, Windzone 2 (Binnenland) 1)


- 1) Berechnungsgrundlage DIN 1055-4:2005-03 cpe, 1 und Scharfkantige Traufe gemäß Tabelle 4, vereinfachte Geschwindigkeitsdrücke gemäß Tabelle 2, Teilsicherheitsbeiwert 1,5
2) ca. 100 g pro Streifen und Meter, die Herstellerangaben sind zu beachten
3) ca. 40 g pro Streifen und Meter, die Herstellerangaben sind zu beachten
4) Für die Bemessung wurden Breitkopfstifte in mindestens 22 mm trockener Schalung angesetzt mit einer Bemessungslast von 0,07 kN/Stück
5) Für die Bemessung wurden Befestiger mit einer Bemessungslast von 0,4 kN/Stück angesetzt

