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Lagesicherung durch Verklebung

Für verklebte Dachaufbauten muss der Untergrund ausreichend fest und tragfähig sein. Er muss für eine gute Klebehaftung geeignet sein. Gegebenenfalls ist ein Haftgrund aufzutragen.

Bei der Kaltverklebung sind die Herstellerangaben zu beachten.

Die Abreißfestigkeit jeder einzelnen Lage oder Schicht und die Eigenfestigkeit der Klebstoffverbindung muss so groß sein, dass die angesetzten Windlasten lagesicher abgeleitet werden können.

Wenn eine der zu klebenden Lagen oder Schichten keine ausreichende Abreißfestigkeit aufweist, sind andere geeignete Maßnahmen, z. B. mechanische Befestigung, anzuwenden.

Tabelle 27: Lagesicherung durch Verklebung


Tabelle 27: Lagesicherung durch Verklebung
Lupe
*ca. 100 g/m und Streifen
** ca. 40 g/m und Streifen

Die Verklebung erfolgt nach handwerklichen Regeln. Eine Verklebung nach Tabelle 27 gilt erfahrungsgemäß als ausreichend sicher gegen Abheben durch Windkräfte.

Bei Unterkonstruktionen aus Stahltrapezblech und auf nagelbaren Untergründen müssen Dachabdichtungen am Dachrand zur Sicherung gegen Windkräfte und zur Aufnahme horizontaler Kräfte zusätzlich mechanisch befestigt werden.
Auf massiven oder nicht nagelbaren Untergründen ist diese zusätzliche Befestigung zu empfehlen. Es sind die jeweiligen Herstellerempfehlungen zu beachten.

Die Befestigung der Abdichtung mit dem Untergrund erfolgt durch Linienbefestigung oder durch lineare Befestigung. Linienbefestigungen können mit Metallbändern ausgeführt werden, die mit mindestens drei Befestigern pro Meter mit dem Untergrund verbunden sein sollten. Lineare Befestigungen sind in Reihe angeordnete punktweise Einzelbefestigungen. Diese sollten mit mindestens drei Befestigern pro Meter ausgeführt werden.

Die Befestigung nach Abbildung 55 hat sich in der Praxis bewährt und gilt als ausreichend sicher.

Diese Befestigungen sind nur dann voll wirksam, wenn sie in oder unmittelbar über der Dachabdichtungsebene vor dem Übergang zu senkrechten oder geneigten Flächen angeordnet und ausgeführt werden. Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höherliegende Randprofile oder unter Dachrandabdeckungen sind nicht ausreichend.

Bei Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen, Bewegungsfugen, Lichtbändern, Lichtkuppeln u.ä. sind die Befestigungen in der Dachabdichtungsebene wie am Dachrand vorzunehmen.