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Mechanische Beanspruchung

Dachabdichtungen müssen die auf sie einwirkenden, planmäßig zu erwartenden Lasten auf tragfähige Bauteile weiterleiten und dürfen dadurch nicht geschädigt werden. Ferner müssen sie den planmäßigen Formänderungen der Tragkonstruktion und von Werkstoffen des Dachschichtenaufbaus, z. B. Längenänderungen und Bewegungen im Bereich der Fugen von Dämmplatten, standhalten.
DIN 18531-1 unterscheidet zwischen folgenden mechanischen Beanspruchungsstufen:

Stufe I: Hohe mechanische Beanspruchung
Stufe II: Mäßige mechanische Beanspruchung

(1) Hohe mechanische Beanspruchung (Stufe I) liegt z. B. vor:

  • bei Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen
  • bei Betonfertigteilen, Betondielen
  • bei allen An- und Abschlüssen
  • bei Verlegung der Dachabdichtung direkt auf:
    • Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen
    • Ortbetonuntergründen mit Rauigkeiten und Höhenversprüngen
    • harten Dämmstoffen (XPS)
    • Mineralfaserdämmstoffen
  • bei Dächern, die häufig zur Inspektion oder Wartung begangen werden
  • bei Extensivbegrünung
  • bei Dachabdichtungen in besonders Hagelschlag gefährdeten Gebieten

(2) Mäßige mechanische Beanspruchung (Stufe II) liegt z. B. vor:

  • bei Tragkonstruktionen aus Ortbeton
  • bei Verlegung der Dachabdichtung direkt auf:
    • expandiertem Polystyrol (EPS)
    • Schaumglas
    • PUR/PIR