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Mindestwärmeschutz/Wärmebrücken

In § 7 der EnEV sind Maßnahmen bezüglich des Mindestwärmeschutzes und der Berücksichtigung von Wärmebrücken geregelt. Demnach sind bei zu errichtenden Gebäuden Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.