HOME › Technische Regeln › Flachdach › Verarbeitung der Stoffe › Verarbeitung der Bitumenbahnen › Mechanische Befestigung › Nagelung
Nagelung
(1) Auf Holzschalung oder Holzwerkstoffen wird die Dampfsperre oder die erste Lage der Abdichtung im Bereich der Überdeckung verdeckt mit korrosionsgeschützten Breitkopfstiften befestigt. Der Nagelabstand soll 50 mm - 100 mm entspr. Tabelle 31 betragen, die Überdeckungen sind zu verkleben (siehe nachfolgende Abbildung). Die Bahnen für Dampfsperre oder erste Abdichtungslage sind so auszuwählen, dass eine Verklebung mit dem Untergrund verhindert wird. Wird die Überdeckung der Bahnen verschweißt, sollte eine Flammschutzlage zwischen Holzschalung oder -werkstoff und Bahn oder eine andere geeignete Maßnahme vorgesehen werden.
(2) Auf anderen nagelbaren Unterkonstruktionen sind entsprechende Spezialnägel zu verwenden.
Abbildung 10: Nageln der ersten Lage



