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Nicht belüftetes Flachdach (Warmdach)

Die Anforderung der EnEV ist einzuhalten, wenn die bestehende Dachhaut (Abdichtung) durch eine voll funktionsfähige neue Dachhaut (Abdichtung) ersetzt oder neu aufgebaut wird. Dies gilt auch, wenn die bestehende Dachhaut unterhalb der neuen Dachhaut erhalten bleibt.

Wenn auf eine vorhandene funktionstüchtige Abdichtung eine zusätzliche Lage aufgebracht wird, gilt dies nur als Regenerationsmaßnahme der vorhandenen Abdichtung, und die Anforderungen nach Anlage 3, Tabelle 1, Zeile 4 b EnEV 2009 (siehe Tabelle 21) brauchen nicht berücksichtigt zu werden.