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Platten und Dämmbahnen

(1) Für die Wärmedämmung von Dachflächen dürfen nur genormte und bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet werden. Dämmstoffe der Baustoffklasse B3 „leicht entflammbar“ bzw. Euroklasse F dürfen nicht verwendet werden.

(2) Soll bei Dämmbahnen die Kaschierung als erste Lage einer mehrlagigen Dachabdichtung gelten, siehe Kapitel Ausführung der Dachabdichtung Punkt (4).