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Stahltrapezprofile
(1) Stahltrapezprofile müssen DIN 18807 „Stahltrapezprofile“ entsprechen. Sie sind nach den „Richtlinien für die Montage von Stahlprofilblechen für Dach- und Deckenkonstruktionen“ des Industrieverband für Bausysteme im Metallleichtbau e.V. (IFBS) zu verlegen.
(2) Die Durchbiegung der Stahltrapezprofile darf in Feldmitte zwischen den Bindern oder Pfetten l/300 bei der Anwendungskategorie K1 und l/500 bei der Anwendungskategorie K2 nicht überschreiten. Bei Dachneigungen unter 2 % (1,2°) muss mit Wassersackbildung gerechnet werden. Die Eigendurchbiegung der Obergurte quer zur Spannrichtung darf bei verklebten Dachaufbauten max. 3 mm betragen.
(3) Die Stahltrapezprofile müssen so verlegt sein, dass ihre Obergurte eine ebene Fläche bilden, damit der Untergrund der Dachabdichtung ebenflächig aufgeklebt oder mechanisch befestigt werden kann (siehe DIN 18807-3).
(4) Dämmschichten müssen in ihrer Art und ihrer Dicke auf den Abstand der Obergurte der Stahltrapezprofile abgestimmt sein.
(5) Die Blechdicke von Stahltrapezprofilen sollte im Hinblick auf die mechanische Beanspruchung bei der Herstellung der Dachabdichtung mind. 0,88 mm betragen. Bei dünneren Blechen besteht die Gefahr der Deformierung oder Verbeulung.
(6) Einzellasten über 100 kg (z. B. palettierte Baustoffe, Maschinen und Geräte) dürfen nur im Auflagerbereich der Stahltrapezprofile auf Bohlen oder ähnlichen lastverteilten Unterlagen abgestellt und vorübergehend gelagert werden.
(7) Auf dem Untergrund soll kein Wasser stehen bleiben. Deshalb sollte in Tiefpunkten durch Anbohrung der Ablauf von während der Ausführung eingedrungenem Wasser ermöglicht werden.
(8) Dachabläufe sind durch den Planer an Tiefpunkten anzuordnen. Sie sind auf der Unterkonstruktion mechanisch zu befestigen.
(9) An Ausschnitten für Abläufe und Rohrdurchführungen sind Verstärkungsbleche notwendig. Größere Aussparungen müssen nach statischen Erfordernissen ausgebildet werden.
(10) Treten im Bereich von An- und Abschlüssen zwischen der Unterkonstruktion und den aufgehenden Bauteilen bzw. Dachrandkonstruktionen unterschiedliche Bewegungen auf, so ist der An- und Abschluss beweglich auszubilden (siehe Detailskizzen 15 und 22).
(11) Es dürfen nur verzinkte Stahltrapezprofile mit zusätzlich werksseitig aufgebrachtem Korrosionsschutz gem. DIN 18807 verwendet werden.
(12) Ein Voranstrich, der als Haftvermittler auf der Oberfläche der Obergurte aufgebracht wird, ist kein zusätzlicher Korrosionsschutz im Sinne der Zulassungsbestimmungen.
(13) Der Einbau einer Dampfsperre wird generell empfohlen, insbesondere ist sie erforderlich bei klimatisierten Räumen, Feuchträumen und bei Räumen mit Temperaturen >= 20 °C und relativer Luftfeuchtigkeit >= 60 %. Übernimmt die Dampfsperre die Funktion der Luftdichtheitsschicht nach DIN 4108-7, ist sie an allen Detailpunkten luftdicht anzuschließen. Zur Herstellung der Luftdichtheit und Erhöhung der Regensicherheit können im Bereich von Quernähten zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, z. B. flächige Unterlage, Blechstreifen oder Erhöhung der Überdeckung. Längsnähte sind auf den Obergurten anzuordnen.

