HOME › Technische Regeln › Material › Ökologie › Physiologische Eigenschaften › Unbedenklichkeit von verlegten Bitumenbahnen
Unbedenklichkeit von verlegten Bitumenbahnen
Neben arbeitsplatzbezogenen Analysen wurden auch Laboruntersuchungen hinsichtlich PAK-Emissionen von Bitumen bei Temperaturen von 80 °C bzw. 190 °C durchgeführt. Die Versuchsbedingungen wurden dabei so gewählt, wie sie in der Praxis kaum erreicht werden dürften. Die Auswertung des AMES-Tests zeigte für alle gewonnenen und überprüften Substanzen keinerlei Anhaltspunkte für eine mutagene Wirkung (80 °C). Selbst bei sehr hohen Temperaturen (190 °C) konnte Benzo(a)pyren nicht nachgewiesen werden[1][2].
Untersuchungen der Universität in Gießen [3] zeigen, dass Dämpfe und Aerosole aus Bitumen erst bei einer Mindesttemperatur von 80 °C nachweisbar sind. Unterhalb dieser Temperatur sind diese auch mit den neuesten Untersuchungsmethoden nicht nachweisbar. Die bei 80 °C gemessenen Werte von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen sind so gering, dass sie mit den empfindlichsten Nachweismethoden gerade so eben bestimmbar sind, aber mit Sicherheit keinen Einfluss auf die Umwelt haben.
Literatur:
[1] Prof. Dr. med. H. Sonntag, Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Relevanz von Emissionen aus Bitumen-Dachbahnen bei Temperaturen von bis zu 80 °C, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg, November 1989.
[2] Prof. Dr. med. H. Sonntag, Dr. rer. nat. L. Erdinger, Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Bedeutung von Emissionen mutagener Verbindungen aus Heißbitumen bei 190 °C. Hygiene-Institut der Universität Heidelberg, September 1992.
[3] Knecht, U.; Stahl, S.; Woitowitz, H.-J.: "Handelsübliche Bitumensorten: PAH-Messgehalte und temperaturabhängiges Emissionsverhalten unter standardisierten Bedingungen", Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, S. 429 - 434

