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Verarbeitung von Bitumenbahnen auf Dämmstoffen
(1) Die erste Lage der Abdichtung wird teil- oder vollflächig aufgeklebt, mechanisch befestigt oder lose verlegt, z. B. auf Dämmstoffen aus EPS- oder PUR/PIR-Hartschaum.
(2) Wenn zwischen Wärmedämmung und Abdichtung eine zusammenhängende Luftschicht zum Dampfdruckausgleich erforderlich ist, darf die erste Lage der Abdichtung nicht vollflächig aufgeklebt werden. Auf geeigneten Dämmplatten können kaltselbstklebende Unterlagsbahnen vollflächig aufgeklebt werden. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
(3) Auf Dämmbahnen, deren Kaschierlage als erste Lage der Abdichtung gilt, ist die folgende Abdichtungslage vollflächig aufzukleben.
(4) Auf extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten muss eine wirksame Trennschicht zwischen Wärmedämmung und Abdichtung angeordnet werden, z. B. Rohglasvlies. Die erste Lage der Abdichtung darf nur mechanisch befestigt oder lose verlegt werden.
(5) Auf Mineralwoll-Dämmplatten erfolgt die Verklebung der ersten Abdichtungslage nach Herstellervorschrift (z.B. vollflächig mit Heißbitumen).
(6) Auf Schaumglasplatten ist die erste Lage der Abdichtung vollflächig mit Heißbitumen aufzukleben. Die Dämmstoff-Fugen sind mit Heißbitumen oder Bitumen-Kaltklebemasse zu schließen. Soll die erste Lage der Abdichtung im Schweißverfahren aufgebracht werden, sind Schaumglasplatten mit werksseitiger Bitumenbeschichtung einzusetzen oder die Schaumglasplatten bauseits mit einem Heißbitumendeckanstrich zu versehen.
(7) Auf sonstigen Dämmstoffen (z. B. Platten aus expandierten Mineralien, Kork) oder Schüttungen erfolgt die Verklebung der ersten Abdichtungslage im Allgemeinen vollflächig mit Heißbitumen.
Für einlagige Abdichtungssysteme gelten diese Ausführungen sinngemäß.
Die entsprechenden Herstellervorschriften sind zu beachten.

